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Versteigerungsbedingungen
Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet
Conditions of sale
auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
8. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis
wird ein Aufgeld von 25 % (incl. der auf das Aufgeld entfallenden
gesetzlichen MwSt. von z. Z. 19 %) erhoben. Ausfuhrlieferungen in
Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit,
sofern die ersteigerten Gegenstände vom Käufer innerhalb von 3
Monaten ausgeführt werden. Die Mehrwertsteuer wird erstattet,
sobald der amtliche Ausfuhrnachweis vorliegt und überprüft
wurde.
Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar
in Euro (€) oder durch bankbestätigten Scheck. Der Käufer kommt
in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens am 8. Tag
auf dem der Rechnung ausgewiesenen Konto des Versteigerers
eingeht.
Das Auktionshaus ist ermächtigt, die dem von ihm vertretenen Auftraggeber
zustehenden Ansprüche im eigenen Namen - auch gerichtlich
- geltend zu machen.
Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung und ggf. Berichtigung.
Irrtum
vorbehalten.
9. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers können unbeschadet
weitergehende Schadensersatzansprüche - zu denen auch
Rechtsverfolgungskosten gehören - Verzugszinsen in Höhe des
banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen
Verzugzinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen
der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung gefordert,
kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in
einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige
Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen
und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für einen
Mindererlös und durch den zusätzlichen Verkauf entstehende Kosten
aufzukommen und auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch hat.
10. Der Käufer hat sein ersteigertes Gut unverzüglich, spätestens jedoch
nach dem Zuschlag beim Versteigerer abzuholen. Im Anschluß daran
ist der Versteigerer berechtigt, die Gegenstände im Namen sowie
auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einzulagern. Lagern die
Gegenstände beim Versteigerer, so ist dieser berechtigt, Lagergebühren
zu erheben. Eine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Verwechslung
wird abgelehnt. Eine Versendung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Erwerbers ausnahmslos auf dessen Kosten und
Gefahr.
11. Käufer und Verkäufer können nach Abschluß der Auktion und
erfolgter Zahlung vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners
erfragen. Die Anfrage bedarf der Schriftform.
12. a) Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den
Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt das Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine
Anwendung.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist
Walsrode. Es gilt deutsches Recht das UN-Abkommen über Verträge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon
unberührt.
(The German version of these conditions is binding)
The following terms and conditions are hereby accepted upon a
personal,written
or telephonic participation in the auction as well as in
the following post-auction sale
1. Kunstauktionshaus Schloss Ahlden GmbH (hereinafter named as
the Auctioneer) auctions publicly as defined by § 383, Abs. 1 Satz
1 BGB as an agent on behalf and for the account of the
depositor.
2. All objects and items coming up for auction can be viewed and
inspected thoroughly prior to the auction. All items are second-hand
and will be put for auction without any liability of the auctioneer for
defects and without guarantee.
The catalogue entries which are made to the best of our knowledge
and belief are not a guarantee in the legal sense of §§434 ff. BGB
and serve only for information they will not be a part of the
contractual agreement of condition. The same is effective for all kind
of condition reports, equal oral or written. The state of condition is not
mentioned continuously in the catalogue, so that missing indications
also do not constitute any agreement on quality. The objects will be
put up for auction in the condition in which they are at the moment
of sale.
Claims to compensation because of flaws, lost or damage of the
auctioned object, equal because of which legal basis or variance
or any other given information, is excluded, unless the auctioneer
acted deliberately or reckless.
3. a) The auctioneer reserves the right to offer any lot for sale in a
different order from that given in the catalogue, to combine or to
separate any lots or to withdraw any lots from the sale.
b) The auctioneer reserves the right for oneself to correct cataloguedescriptions
about the items. These corrections are posting in the
viewing-rooms of the auctioneer or occur directly verbal before the
item is called by the auctioneer. The auctioneer is not responsible
for these corrections.
4. a) The lot numbers are usually called for the estimate price given
in the catalogue. The price increases regularly in 10 %. A bid is a
binding offer and remains in effect until the lot number is knocked
down. A lot will be knocked down if no overbid has been made
after three calls and the limit agreed with the consignor is reached.
Bids with a reserved knockdown shall be binding on the bidder (§
158 BGB/German Civil Code) for six weeks from the day of
knockdown. In the case the bid would not get successful within
this
period, the unreserved knockdown will be cancelled.
b) A reserved knockdown take effect on the moment when the
auctioneer confirms the bid by the corresponding written tendering
of account within 6‑weeks after the sale.
c) The knockdown commit to purchase